Kosten

Kostenübernahme eines Unfallgutachtens durch den Unfallverursacher

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens übernehmen. Für Sie entstehen somit keine Kosten.

Beachten Sie: Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Erfahrungsgemäß sollten Sie niemals Angebote von der gegnerischen Versicherung annehmen, insbesondere wenn diese für Sie ein Gutachter beauftragen möchte.

Ihr KFZ-Sachverständiger Dr.-Ing. Lahdo mit Niederlassungen in Bad Vilbel, Karben, Rosbach, Friedrichsdorf, Friedberg, Nidderau, Bad Nauheim sowie Frankfurt am Main. Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet tätig und kommen überall hin und erstellen Ihnen ein Schadensgutachten nach einen Unfall binnen 24 Stunden.

Sie erreichen uns unter der 0157-74469884 (auch per Whatsapp), unter der 06101-3494867 oder per E-Mail unter info@drlahdo.de.

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